DAS MONEGASSISCHE STEUERSYSTEM FÜR AUSLÄNDISCHE IMMOBILIENINVESTOREN
Als ausländischer Immobilieninvestor, der eine Investition in Monaco in Erwägung zieht, kann die Navigation durch das Steuersystem des Landes eine entmutigende Aufgabe sein. Monaco hat ein einzigartiges Steuersystem, das für diejenigen, die damit nicht vertraut sind, komplex und verwirrend sein kann. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Investition zu verstehen, um sicherzustellen, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen und mögliche Strafen vermeiden.
Das monegassische Steuersystem: Ein Überblick für ausländische Immobilieninvestoren
Keine Steuern auf Vermögen, Kapitalerträge oder Einkommen
Monaco ist für sein günstiges Steuersystem bekannt. Es gibt weder eine Vermögens- noch eine Kapitalertragssteuer und auch keine persönliche Einkommenssteuer. Dies macht es zu einem attraktiven Standort für ausländische Investoren, die in Immobilien investieren möchten.
Einzelpersonen
Alle in Monaco ansässigen Personen, mit Ausnahme französischer Staatsangehöriger, sind ebenfalls von der Zahlung von Einkommens-, Kapitalertrags- oder Verbesserungssteuern befreit. Für französische Staatsangehörige gibt es zwei verschiedene Kategorien:
- Für französische Staatsangehörige, die nachweisen können, dass sie mindestens 5 Jahre vor dem 31. Oktober 1962 in Monaco gelebt haben, gilt das gleiche Verfahren.
- Die französische Regierung erhebt die französische Einkommensteuer von anderen französischen Staatsbürgern.
- Die folgenden Erbschaftssteuersätze gelten für in Monaco belegenes Vermögen:
- 0 % in der direkten Abstammungslinie.
- 8%, wenn es sich um Geschwister handelt
- 10%, wenn es sich um Tanten und Neffen handelt.
- 13% zwischen Verwandten
- 16% zwischen Nicht-Verwandten
Unternehmen
- Abgesehen von der in den vorangegangenen Fällen erwähnten Ertragssteuer gibt es keine direkte Steuer auf Kapitalgesellschaften.
Übertragungssteuer auf Immobilien
Auf Immobilien in Monaco wird die "droit de mutation", die Übertragungssteuer, erhoben. Diese Steuer wird als Prozentsatz des Kaufpreises festgelegt und ist vom Käufer der Immobilie zu zahlen. Ausländische Immobilieninvestoren müssen sich über diese Steuer im Klaren sein, wenn sie eine Investition in Immobilien in Monaco in Betracht ziehen.
Keine Steuer auf außerhalb von Monaco gelegene Vermögenswerte
Unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz der Person oder des Unternehmens, die Eigentümer der Vermögenswerte sind, sind diese nicht steuerpflichtig, wenn sie sich außerhalb von Monaco befinden. Dies ist ein wichtiger Punkt, den ausländische Investoren im Hinterkopf behalten sollten, wenn sie in Immobilien in Monaco investieren wollen.
Unternehmenssteuersätze in Monaco
Monaco ist auch deshalb ein begehrter Standort für Unternehmen, weil seine Steuersätze oft niedriger sind als die seiner Nachbarländer. Für Einkünfte, die in Monaco erzielt werden, erhebt der Staat eine Körperschaftssteuer, wobei die Steuersätze von der Größe des Unternehmens abhängen. Dies ist ein weiterer wichtiger Aspekt für ausländische Immobilieninvestoren, die in Monaco investieren möchten.
Steuermarken und Registrierungsgebühren
Für alle zivilrechtlichen und gerichtlichen Handlungen der Regierung sind Steuerstempel erforderlich. Darüber hinaus muss ein Dokument abgestempelt werden, damit es vor Gericht als Beweismittel verwendet werden kann. Der Preis eines Stempels ist entweder eine feste Gebühr oder variiert je nach Format des Dokuments oder der Höhe des zu übertragenden Geldbetrags. Für die Registrierung von Immobilienübertragungen oder Eigentumsänderungen werden Registrierungsgebühren erhoben.
Gibt es eine Körperschaftssteuer?
In Monaco gibt es keine formelle Körperschaftssteuer, aber die Nettogewinne einiger Unternehmen werden direkt besteuert.
Unternehmen, die in Monaco tätig sind und Einkünfte aus Patenten oder literarischen oder kreativen Urheberrechten erzielen, unterliegen einer Gewinnsteuer von 25 %, ebenso wie Unternehmen, die mehr als 25 % ihrer Einnahmen aus Quellen außerhalb des Fürstentums erzielen.
Zoll- und Mehrwertsteuervorschriften
Die Mehrwertsteuer- und Zollvorschriften des Fürstentums weichen von denen der EU ab.
Da Monaco Mitglied der Zollunion der Europäischen Union ist, gelten für das Fürstentum im Wesentlichen dieselben Zollvorschriften wie für die anderen EU-Mitgliedstaaten. Auf Waren, die von außerhalb der EU nach Monaco gebracht werden, sind Zölle und Steuern zu entrichten, die sich nach dem Wert, dem Ursprungsort und der Art der Waren richten. Die einzelnen Waren und ihre Einstufung beeinflussen die Zoll- und Steuersätze.
Mehrwertsteuergesetze: Monaco hat seine eigenen Mehrwertsteuergesetze, die sich von den Mehrwertsteuergesetzen der EU unterscheiden. In Monaco beträgt der typische Mehrwertsteuersatz 20 %.
Für einige Produkte und Dienstleistungen - wie Lebensmittel, Literatur und Arzneimittel - können jedoch Preisnachlässe gewährt werden. Darüber hinaus sind einige Produkte und Dienstleistungen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Finanzen und Immobilien, von der Mehrwertsteuer befreit.
Gebietsfremde, die in Monaco geschäftlich tätig sind, müssen sich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und die Mehrwertsteuer auf ihre steuerpflichtigen Leistungen in Monaco erheben und abführen. Die Art des Unternehmens und das Umsatzvolumen bestimmen jedoch die spezifischen Regeln und Anforderungen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Monaco eine Reihe von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen mit anderen Staaten der Welt unterzeichnet hat.
Je nach Wohnsitz, der Art des Einkommens oder Vermögens und den steuerlichen Anforderungen an Privatpersonen und Unternehmen in Monaco können diese Abkommen Auswirkungen haben.
Es ist immer ratsam, sich bei einem Steuerexperten oder den zuständigen Behörden genau und aktuell über die monegassischen Zoll- und Mehrwertsteuergesetze zu informieren.